Allgemeine Geschäftsbedingungen
LIEFER-UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN von CP-Team GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, insbesondere für Lieferungen, Leistungen und Angebote der CP-Team GmbH, auch wenn sie bei späteren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber, insbesondere bei der Annahme der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung, auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.
1.2 Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen finden, soweit es sich um Kaufleute handelt, auch für die künftigen Geschäftsbedingungen Anwendung.
2. Angebote und Preise
2.1 Angebote und Preise gelten in allen Teilen freibleibend und unverbindlich und erlangen ihre Verbindlichkeit erst mit Bestätigung des Auftrages durch CP-Team GmbH.
2.2 Sollten sich nach Vertragsabschluss in den Preisgrundlagen wesentliche Veränderungen ergeben, so behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Preise vor. In diesem Falle ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die entstandenen Aufwendungen an Material und Lohnkosten sind CP-Team GmbH zu erstatten.
2.3 Nachträgliche Änderungen (Nach Freigabe) auf Veranlassung des Käufers einschließlich des dadurch verursachten Produktionsmittelstandes werden dem Käufer berechnet.
2.4 Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Die Diskontspesen gehen zu Lasten des Wechselgebers. Wechsel gelten nicht als Barzahlung.
3.2 Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird erst nachträglich bekannt, dass sich der Käufer in schlechten Vermögensverhältnissen befindet, so ist CP-Team GmbH berechtigt, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern, oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei uns unbekannten Bestellern erfolgt die Lieferung gegen sofortige Barzahlung, Nachnahme oder Vorauszahlung nach unserer Wahl, falls nicht entsprechende Referenzen aufgegeben werden.
3.3 CP-Team GmbH ist berechtigt, mit seinen Forderungen Gegenforderungen aufzurechnen, die dem Käufer gegenüber den mit CP-Team GmbH verbundenen Unternehmen zustehen. Für den Fall, dass der Käufer gegen CP-Team GmbH seinerseits Forderungen hat, ist CP-Team GmbH fernerhin befugt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen. Vorstehendes gilt auch dann, wenn von einer Seite Barzahlung und von der anderen Seite Zahlung in Wechsel oder an-deren Leistungen erfüllungshalber vereinbart wird und die Fälligkeiten verschieden sind.
3.4 Dem Käufer steht wegen etwaiger Ansprüche die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder eines Zurückhaltungsrechts nicht zu, es sei denn, dass Gegenforderungen von CP-Team GmbH ausdrücklich anerkannt bzw. vom Gericht rechtskräftig festgestellt worden sind.
3.5 Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Käufers abgeändert werden hat dieser die gesamte Kredit- und Nebenkosten zu tragen.
3.6 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-Zinssatz nach § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz erhoben.
4. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung und Pfandrecht
4.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche von CP-Team GmbH bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum von CP-Team GmbH. Im Fall des Scheck-Wechsel-Austausches geht das Eigentum auf den Käufer erst über, wenn für CP-Team GmbH kein Rückgriff aus dem Wechsel zu befürchten ist.
4.2 Werkzeuge, Druckschablonen und Webkarten, bleiben grundsätzlich alleiniges Eigentum von CP-Team GmbH. Dies gilt auch dann, wenn dafür Kostenzuschüsse, oder wie auch immer genannt, vom Käufer bezahlt wurden oder diese Kostenanteile mit in den Artikelpreis eingerechnet sind. Bei Beendigung der Zusammenarbeit besteht von Seiten des Käufers kein Anspruch auf Kostenerstattung für die Werkzeuge, bzw. Vorrichtungen oder Teilen derselben. Dafür übernimmt CP-Team GmbH die Kosten zur Lagerung. Sollten durch lange Lagerung dennoch Reparaturen anfallen, müssen diese vom Käufer übernommen werden.
4.3 Die Ware darf vor Bezahlung aller Forderungen von CP-Team GmbH oder Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks ohne Zustimmung von CP-Team GmbH weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Die aus der Veräußerung gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Käufer sicherungshalber an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Kommt der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten kann sich der Verkäufer zur Sicherung seiner Forderungen auch aus anderen, an den Käufer gelieferten Waren bedienen, sofern die nicht bezahlten Lieferungen nicht sicherheitsübereignet werden können.
4. 4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch CP-Team GmbH oder dem Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für CP-Team GmbH. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet, die nicht im Eigentum von CP-Team GmbH stehen, erwirbt CP-Team GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen ; CP-Team GmbH ; nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt CP-Team GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer der CP-Team GmbH anteilsmäßig das Miteigentum überträgt. CP-Team GmbH nimmt diese Übertragung an. Der Käufer wird das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an der Sache für die CP-Team GmbH verwahren.
4.5 Aus begründetem Anlass ist der Käufer auf Verlangen von CP-Team GmbH verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an CP-Team GmbH bekannt zugeben sowie Namen und Anschriften der Abnehmer offen zu legen.
4.6 Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an CP-Team GmbH ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist.
5. Lieferungsmöglichkeit und Lieferungsverzögerungen
5.1 Im Falle höherer Gewalt und / oder sonstiger außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, wird von den Vertragspartnern ein neuer Liefertermin vereinbart.
5.2 Für die Dauer der Prüfung der Andrucke und Muster durch den Käufer ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Käufer bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
5.3 Verlangt der Käufer nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen.
5.4 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei „Frei Sendungen“, die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist. Wird die Absendung durch ein Verhalten des Käufers verzögert, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
5.5 Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders in der jeweiligen Bestellung vereinbart, der Wahl von CP-Team GmbH überlassen. Transportversicherungen werden von CP-Team GmbH nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Käufers vorgenommen.
5.6 Teillieferungen sind in allen Fällen zulässig, auch bei Fixterminen.
5.7 Bei Aufträgen mit vorgegebenen und bestätigten Fixterminen können, wenn nötig, Expresskosten anfallen. Diese sind, auch ohne gesonderte Anzeige, vom Käufer zu übernehmen.
6. Lieferverzug, Lieferunmöglichkeit, Vertragsaufhebung
6.1 Für den Fall des Leistungsverzuges von CP-Team GmbH oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung kann der Käufer Ersatz entgangenen Gewinns nur verlangen, wenn CP-Team GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
6.2 Falls wir ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages einwilligen, hat der Käufer alle entstandenen Vorkosten, insbesondere Webkarten, Schablonen und Werkzeugkosten zu übernehmen. Mindestens jedoch 15% des Auftragswertes.
6.3 Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferfrist von der Dauer der Lieferfrist, längstens jedoch von 18 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen als erfolgt, wenn nicht der Käufer innerhalb weiterer 14 Tage verlangt, dass der Vertrag erfüllt wird. CP-Team GmbH wird jedoch nach Ablauf der Nachlieferfrist von der Lieferverpflichtung frei, wenn er während der Nachlieferfrist oder nach deren Ablauf den Käufer zur Erklärung darüber auffordert, ob er Vertragserfüllung verlangt und dieser sich nicht unverzüglich äußert.
6.4 Will der Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen oder vom Vertrag zurücktreten, so muss er CP-Team GmbH eine Nachlieferfrist von 4 Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferfrist wird von dem Tage an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben abgeht. Diese Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass der Käufer gemäß Abs. 4 Vertragserfüllung verlangt.
6.5 Vor Ablauf der Nachlieferfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
7. Minder,-Mehrlieferung
7.1 Minder- oder Mehrlieferung bis zu 10% der Menge der betreffenden Warenart muss aus technischen Gründen vorbehalten bleiben. Bei Sonderproduktionen, die unter 100 Teilen, pro Design und Artikel bestellt werden ist die Mehr- bzw. Minderlieferung 15%.
8. Abnahmeverzug
8.1 Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, so kann CP-Team GmbH die Rechte aus §326 BGB geltend machen. Macht CP-Team GmbH von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so steht ihm daneben noch ein Ersatzanspruch in dem Umfange zu, wie er stehen würde, wenn er nicht auf die Gültigkeit des Geschäftes vertraut hätte.
8.2 Nimmt der Käufer die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung bzw. Avisierung des Versandes nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die CP-Team GmbH nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist CP-Team GmbH ebenfalls berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Käufers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern. Auch geht die Gefahr mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller in Abnahmeverzug gerät, insbesondere erklärt, er würde den Liefergegenstand nicht annehmen; auch dann geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
9. Beanstandungen
9.1 Der Käufer hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse zu prüfen. Die Pflicht des Käufers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Produktionsreiferklärung auf den Käufer über, soweit es sich nicht um Fehler handelt die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle Freigabeerklärungen des Käufers zur weiteren Herstellung.
9.2 Beanstandungen haben innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Versand der Sendung zu erfolgen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
9.3 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Käufer ohne Interesse ist.
9.4 Unfrei zugesandte Sendungen werden generell nicht angenommen. Abgelehnte Reklamationen können auf Wunsch unfrei zurückgeschickt werden. Berechtigter Reklamationsersatz wird frei Haus geliefert.
9.5 CP-Team GmbH hat zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener, unmöglicher oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere bei Fehlschlagen der Nachbesserung wegen Verzuges oder Schlechterfüllung der Nachbesserungspflichten sowie für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
9.6 Für erhebliche Abweichungen in der Beschaffenheit des von CP-Team GmbH beschafften Materials haftet CP-Team GmbH nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen die Lieferanten. In einem solchen Fall ist CP-Team GmbH von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Käufer abtritt.
9.7 Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Käufers. Farbabweichungen zwischen Vorlagen und Reproduktionen gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
9.8 Beanstandet der Käufer die Lieferung, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht werden. Geschieht dies doch, ist die Beanstandung gegenstandslos.
10. Technische Abweichungen
10.1 Bei Aufträgen ohne Ausfallmuster muss vom Kunden auch Ware akzeptiert werden, wenn Abweichungen in Farbe, Qualität, Größe und Druckstand vorliegen.
10.2 Druckstände bei Tüchern und Schwämmen sind mit einer Toleranz von 8mm nach links, rechts, oben und unten zu akzeptieren. Außer es wurden von CP-Team GmbH ausdrücklich anderes bestätigt.
10.3 Die Verarbeitung gefalteten Tüchern, erfolgt per Hand. Unterschiedliche Verarbeitungen innerhalb einer Lieferung sind möglich.
10.4 Technische und/oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben behalten wir uns vor. Dasselbe gilt für den Fall von Abweichungen im Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur, Konstruktion, Position und/oder Modelltype, auch wenn dies durch den Hersteller bzw. unseren Vorlieferanten erfolgt. Wird keine erhebliche Änderung vorgenommen und ist die Änderung bzw. Abweichung für den Auftraggeber zumutbar, kann dieser keine Rechte aus der Abweichung bzw. Änderung herleiten.
11. Urheberrechte
11.1 Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Käufer allein verantwortlich. Der Käufer haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt wurden. Der Käufer hat CP-Team GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
11.2 Alle urheberrechtliche Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichen Ver-wendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei CP-Team GmbH.
12. Korrekturen und Korrekturabzüge
12.1 Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Käufer auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und CP-Team GmbH druckreif erklärt zurückzugeben. Sollte innerhalb der gesetzten Stellungnahmefrist keine Erwiderung des Bestellers erfolgen, gilt dieser als genehmigt. CP-Team GmbH haftet nicht für vom Käufer übersehene Fehler, Fernmündlich übermittelte Texte oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Käufers.
12.2 Bei Druckaufträgen und gelieferten Druckvorlagen ist CP-Team GmbH nicht verpflichtet, dem Käufer einen Korrekturabzug zu überlassen. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf Vorsatz oder grobes Verschulden. Für die Gestaltung der Druckvorlagen übernehmen wir keine Haftung
12.3 Von dem Lieferanten infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderlicheAbänderungen werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung übernimmt CP-Team GmbH keine Gewähr.
13. Impressum
13.1 CP-Team GmbH kann auf den Vertragserzeugnissen auf CP-Team GmbH hinweisen.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und allgemeine Bedingungen
14.1 Streitigkeiten aus dem Vertrag werden durch das ordentliche Gericht oder ein vereinbartes Schiedsgericht entschieden. Wenn das Schiedsgericht nicht als ausschließlich zuständig vereinbart ist, so ist das zuerst angerufene Gericht zuständig. Durch diese Bedingungen werden alle in dem Auftrag genannten Bedingungen, welche den Einheitsbedingungen und der obigen Ergänzung zuwiderlaufen, ausgeschlossen. Stillschweigen bedeutet die Anerkennung des Inhaltes und der Auftragsbestätigung
14.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentlichen Änderungen des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
14.3 Alle Aufträge bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch CP-Team GmbH. Lieferverpflichtungen kommen erst mit dieser Bestätigung zustande. Der Inhalt der schriftlichen Bestätigung ist ausschließlich maßgebend. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragsausführung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung. Mündliche Nebenabreden haben nur insoweit Gültigkeit, als sie von CP-Team GmbH schriftlich bestätigt werden.
14.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
14.5 Erfüllungsort ist Düren.
14.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden Streitigkeiten ist Düren, soweit der Besteller Vollkaufmann oder eine in §38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist oder der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15. Google Analytics
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